Antrag auf Zuschuss

Soziale und kulturelle Teilhabe
Jedes Kind hat seine eigenen Interessen und Talente. Diese können beispielsweise in Vereinen, Musikschulen oder anderen Vereinigungen individuell gefördert werden. Viele Kinder können jedoch nicht ihren Hobbys nachgehen oder müssen beim Sport zuschauen, weil die Eltern es nicht bezahlen können.

Sport und Musik machen Kinder schlau, glücklich und selbstbewusst. Sport zu treiben, fördert die Entwicklung und Motorik und damit Reaktionsvermögen, Gleichgewichtssinn und Bewegungskoordination. Musik fördert die Entwicklung eines Kindes und baut Spannungen ab. Doch dies sind noch nicht alle Vorzüge, die zukünftig allen Kindern und Jugendlichen zugänglich sein sollen.

Für Anspruchsberechtigte auf Leistungen der Sozialhilfe, der Grundsicherung für Arbeitssuchende, des Wohngeldes, des Kinderzuschlages oder des Asylbewerberleistungsgesetzes werden die Kosten für Vereinsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, für Unterricht in künstlerischen Fächern und für die Teilnahme an Freizeiten bis zu einem Betrag von 10,00 EUR monatlich übernommen.

(Quelle: www.landkreis-verden.de)

 

Dieser Zuschuss kann auch für den Beitrag des TSV Völkersen genutzt werden.

 

 

Antrag auf Beitragszuschuss
52046_soziale_kulturelle_teilhabe.pdf
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